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Falsche Darstellung

Inhalt

Falschdarstellung entschlüsseln: Vertragliche Täuschung verstehen

Falschdarstellung verstehen

Kernkonzept

Eine falsche Darstellung liegt vor, wenn eine Vertragspartei eine falsche Angabe wesentlicher Tatsachen macht, die die Entscheidung der anderen Partei zum Abschluss der Vereinbarung beeinflusst. Rechtlich gesehen kann diese Falschaussage zur Nichtigkeit des Vertrags führen und die betroffene Partei kann Abhilfemaßnahmen wie Vertragsrücktritt oder Schadensersatz verlangen.

Rechtsdynamik

Falschdarstellungen dienen als Grund für Vertragsverletzungen bei Transaktionen jeder Größenordnung, es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich dabei ausschließlich um Tatsachenbehauptungen und nicht um Meinungen oder Vorhersagen handelt. An einem Streit um Falschdarstellungen beteiligte Parteien werden in der Regel als Beklagte (die beschuldigte Partei) und Kläger (die klagende Partei) klassifiziert.

Wie Falschdarstellungen funktionieren

Beispiele aus der Praxis

Stellen Sie sich ein Szenario vor, in dem ein Autoverkäufer gegenüber einem potenziellen Käufer den Kilometerstand eines Fahrzeugs falsch darstellt. Stellt der Käufer die Unstimmigkeit nach dem Kauf fest, kann er rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten. In wichtigeren Zusammenhängen wie Kreditverträgen oder Fusionen und Übernahmen können falsche Darstellungen schwerwiegende Folgen wie Zahlungsausfälle oder Kündigungen nach sich ziehen.

Treuhandpflichten

In Situationen, in denen es um treuhänderische Beziehungen geht, kann es auch durch Unterlassungen zu Falschdarstellungen kommen, wenn eine Partei wesentliche Tatsachen, die ihr bekannt sind, nicht offenlegt. Darüber hinaus besteht die Pflicht, alle zuvor falschen Angaben zu korrigieren, sobald ihre Unrichtigkeit bekannt wird.

Arten von Falschdarstellungen

Unschuldige Falschdarstellung

Bei dieser Art handelt es sich um eine Falschaussage des Beklagten, der sich dieser Falschheit zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht bewusst war. In der Regel besteht die Abhilfe bei unbegründeter Falschdarstellung in der Vertragsaufhebung.

Fahrlässige Falschdarstellung

Eine fahrlässige Falschdarstellung liegt vor, wenn der Beklagte es versäumt, den Wahrheitsgehalt einer Aussage vor Abschluss eines Vertrags zu überprüfen und damit gegen die Sorgfaltspflicht verstößt. Die Abhilfe umfasst in der Regel den Rücktritt vom Vertrag und einen möglichen Schadensersatz.

Betrügerische Falschdarstellung

Bei arglistiger Täuschung macht der Beklagte wissentlich eine falsche Aussage oder verleitet die Gegenpartei leichtfertig zu einem Vertrag. Der Geschädigte kann die Vertragsaufhebung beantragen und vom Beklagten Schadensersatz verlangen.