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Automatisierter Kundenkontoübertragungsdienst (ACATS)

Inhalt

Den Automated Customer Account Transfer Service (ACATS) verstehen

Die Navigation in der Welt der Finanzdienstleistungen erfordert häufig die nahtlose Übertragung von Vermögenswerten zwischen Maklerfirmen oder Banken. Ein integrales Tool, das diesen Prozess erleichtert, ist der Automated Customer Account Transfer Service (ACATS). In diesem umfassenden Leitfaden befassen wir uns mit der Funktionsweise von ACATS, seinen Zulassungskriterien und den darin enthaltenen Wertpapieren.

ACATS erkunden: Ein umfassender Überblick

ACATS wurde von der National Securities Clearing Corporation (NSCC) entwickelt und optimiert die Übertragung von Wertpapieren, einschließlich Aktien, Anleihen, Bargeld, Investmentfonds und mehr, von einem Handelskonto auf ein anderes. Durch den Ersatz manueller Vermögensübertragungssysteme durch Automatisierung steigert ACATS die Effizienz und Standardisierung im Übertragungsprozess.

Die zentralen Thesen

  • ACATS erleichtert den Transfer verschiedener Anlageprodukte, darunter Aktien, Anleihen, Bargeld und Investmentfonds, zwischen Maklerfirmen oder Banken.
  • Der ACATS-Prozess wird typischerweise eingeleitet, wenn ein Anleger sein Konto von einem Maklerunternehmen auf ein anderes übertragen möchte.
  • Nur NSCC-berechtigte Mitglieder und Mitgliedsbanken der Depository Trust Company haben Zugriff auf das ACATS-System.

Den Funktionsmechanismus von ACATS verstehen

Der ACATS-Prozess beginnt, wenn das empfangende Unternehmen die Übertragung einleitet, indem es die erforderlichen Unterlagen vom Kunden einholt. Nach der Übermittlung wird die Anfrage an das ausliefernde Unternehmen übermittelt und der Übertragungsvorgang eingeleitet. ACATS nimmt in der Regel drei bis sechs Werktage in Anspruch und gewährleistet die nahtlose Übertragung von Beteiligungen zwischen Unternehmen.

Geeignete Wertpapiere für die ACATS-Übertragung

Kunden können über das ACATS-System eine breite Palette von Wertpapieren übertragen, darunter öffentlich gehandelte Aktien, börsengehandelte Fonds (ETFs), Bargeld, Anleihen und die meisten Investmentfonds. Darüber hinaus können Einlagenzertifikate (CDs) von NSCC-Mitgliedsbankinstituten über ACATS auf verschiedene Arten von Konten übertragen werden, z. B. steuerpflichtige Konten, IRAs, Trusts und Brokerage 401(k)s.

Für die ACATS-Übertragung nicht zugelassene Wertpapiere

Bestimmte Wertpapiere, wie z. B. Renten, können aufgrund ihrer Verbindung zu Versicherungsunternehmen nicht über das ACATS-System übertragen werden. Darüber hinaus können für Eigenanlagen und nicht börsennotierte Aktien, die von Maklerfirmen gehalten werden, Liquidations- und Rückkaufverfahren erforderlich sein. Die Einhaltung der Vorschriften des empfangenden Unternehmens ist von größter Bedeutung, da einige Institute bestimmte außerbörsliche Finanzprodukte (OTC) möglicherweise nicht zur Übertragung akzeptieren.